Mit der Novellierung des Brand- und Katastro-
phenschutzgesetzes haben wir das seit den
90er Jahren unveränderte Gesetz zeitgemäß
an die Anforderungen an unsere Feuerwehren
im Land angepasst.
Der Haushalt 2016
Der Landtag von NRW hat in seiner letzten
Sitzung den Haushalt für 2016 abschließend
beraten und beschlossen. Die Spielräume sind
eng, aber gut nutzbar. Das Jahr 2016 kann
eines von historischer Tragweite werden: Wir
werden die Unterbringung und Betreuung von
Hunderttausenden Flüchtlingen organisieren
und finanzieren. Wir werden jedoch gleichzeitig
auf keine einzige Investition verzichten, die für
ein besseres und gerechteres Bildungssystem
unerlässlich ist, die für mehr Wirtschaftswachs-
tum, sichere Arbeitsplätze und bezahlbare
Wohnungen sorgt. Nur so investieren wir in
Nordrhein-Westfalen in die Zukunft unserer
Menschen. Deshalb werden wir 2016 für Bil-
dung, Wissenschaft und Forschung 30 Milliar-
den Euro ausgeben. Mehr als jedes andere
Bundesland und mehr als je zuvor. So stem-
men wir notwendige Zukunftsinvestitionen in
zweistelliger Milliardenhöhe.
.
. Und wir bewältigen die Kosten der größten Flüchtlingswanderung seit dem Zweiten
Weltkrieg. Dafür haben wir vier Milliarden Euro eingeplant. Das ist doppelt so viel wie 2015.
Nur etwa ein Fünftel der Summe – 796 Millionen Euro – kommt vom Bund. Ein großer Teil
des Geldes – rund 2,6 Milliarden Euro – fließt direkt an die Kommunen in NRW. Mit dem
Rest finanzieren wir unter anderem Erstaufnahmeeinrichtungen, mehr Lehrerstellen in den
Schulen und Integrationskurse.
Trotz all dieser Anstrengungen wird die Neuverschuldung im kommenden Jahr weiterhin
sinken, auf insgesamt 1,8 Milliarden Euro. Und wir bleiben unserem Ziel treu: Ab 2019 sol-
len vom Land keine neuen Schulden mehr aufgenommen werden.
Als SPD-Fraktion haben wir zudem unsere eigenen Akzente im Haushalt gesetzt: Mit unse-
ren Anträgen werden 10,5 Millionen Euro mehr für den Erhalt von Landesstraßen einge-
stellt, vier Millionen Euro mehr für einen Forschungsverbund von Hochschulen und Kleinen
und Mitteständischen Unternehmen (KMU). Außerdem haben wir uns für eine dreiprozenti-
ge Erhöhung der Kindpauschalen über das Kinderbildungsgesetz stark gemacht und hierfür
nochmals 13 Millionen Euro veranschlagt. Damit wird das Land 2016 fast 2,5 Milliarden Eu-
ro für die frühe Bildung unserer Kleinsten ausgegeben. Auch Anhebung der Dynamisierung
der Finanzierung der Offenen Ganztagsbetreuung von anderthalb auf drei Prozent werden
wir im kommenden Jahr umsetzen. Hierfür gibt die SPD-Fraktion zusätzlich 2,2 Millionen
Euro in den Etat.
Weitere wichtige Akzente bei der Haushaltsplanung sind für uns der soziale Wohnungsbau
und der rasche Ausbau von schnellem Internet.
Der Haushalt sieht für 2016 Ausgaben von insgesamt rund 69,5 Milliarden Euro vor. Das ist
eine Rekordsumme. Im Vergleich: In diesem Jahr standen 66,3 Milliarden Euro zu.
Bessere Bedingungen für die Feuerwehren
Um die Zukunftsfähigkeit der Feuerwehren ging es bei der Neuformulierung des Gesetzes
für den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz in NRW. Seit den 90er
Jahren ist das FSHG weitgehend unverändert geblieben. Die jetzige Novelle und Weiter-
entwicklung passt das Regelwerk den heutigen Anforderungen an. Unter anderem werden
die Bedingungen für das Ehrenamt verbessert, die Kinderfeuerwehren sind mit aufgenom-
men worden und auch der Katastrophenschutz endlich entsprechend der gestiegenen An-
forderungen gesetzlich verankert.
Wir wollen uns auch nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes weiter dafür einsetzen,
die Bedingungen für die ehrenamtlich Tätigen in den Feuerwehren zu optimieren, indem
beispielsweise der personelle Aufwand für Einsatzkräfte bei der Beseitigung von Ölspuren
reduziert wird. Dafür wird eine von der SPD-Fraktion angeregte Rahmenvereinbarung ge-
troffen zwischen allen Beteiligten, also zwischen den beteiligten Ministerien, den Kommu-
nalen Spitzenverbänden und dem Verband der Feuerwehren. Das für alle verbindliche Ziel
ist dabei die Reduzierung des Aufwandes für die Feuerwehren.
Finanzielle Belastungen der Kommunen lindern
Der Bundesgesetzgeber sichert seit 2011 die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen über
das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ab. Dadurch haben die Heranwach-
senden einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen, zum Beispiel bei Tagesausflügen oder Mit-
tagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und in Vereinen. Das Bildungspaket unter-
stützt dabei insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohn-
geld beziehen.
In Nordrhein-Westfalen entscheiden die kommunalen Träger über die Handhabung und
Leistungsgewährung. Problematisch ist, dass sich aufgrund der aktuellen bundesgesetzli-
chen Regelung erhebliche Fehlbeträge zwischen den vom Bundesgeld und den tatsächli-
chen Ausgaben für Bildungs- und Teilhabeleistungen ergeben. Diese Differenzen, die sich
2014 auf fast zehn Millionen Euro belaufen haben, müssen die kommunalen Träger selbst
tragen.
Um diese finanzielle Belastung für die Kommunen zu lindern, haben die rot-grünen Land-
tagsfraktionen jetzt einen gemeinsamen Antrag formuliert, indem sie die Landesregierung
auffordern, sich auf Bundesebene für eine auskömmliche Finanzierung des Bildungs- und
Teilhabepaketes durch den Bund einzusetzen.
Umso erstaunter waren wir, dass die CDU bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2016
den Wegfall des beitragsfreien letzten KiTa-Jahres forderten. 162 Millionen wollte die CDU
mit dem Wegfall des beitragsfreien Kita-Jahrs auf den Schultern der Eltern abladen.
Klimaschutz made in NRW
In einer Aktuellen Stunde haben wir am Donnerstag über die Konsequenzen debattiert, die
aus dem Klimaschutzabkommen von Paris für NRW resultieren. In unserem gemeinsamen
Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen wird dargelegt, dass in NRW ein Drittel der
deutschen Treibhausgase ausgestoßen werden. Daher wird das Abkommen auch Auswir-
kungen auf NRW haben.
Zugleich haben wir den von der Landesregierung vorgelegten Klimaschutzplan mit beraten
und beschlossen. Er enthält 154 Maßnahmen, die sich über 16 Handlungsfelder erstrecken.
Klimaschutz im Industrieland NRW ist Bestandteil einer Gesamtstrategie, die sich an wirt-
schaftlicher Stärke, sozialer Gerechtigkeit und ökologischer Vernunft orientiert. Zur Erstel-
lung des Klimaschutzplanes fand ein umfassender Beteiligungsprozess statt, an dem Ver-
treterinnen und Vertreter von Kommunen, Unternehmen, Gewerkschaften, Verbänden und
Wissenschaft teilnahmen. Aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger konnten ihren
Beitrag zur Erstellung des Klimaschutzplans leisten. Die Erstellung des Klimaschutzplanes
wurde von einem extra dafür eingerichteten Unterausschuss auch parlamentarisch beglei-
tet.
Vier Millionen Euro für Forschungskooperationen
Nochmals vier Millionen Euro zusätzlich wollen wir für die Förderung von Innovationen im
Wissenschaftshaushalt einstellen. Damit stehen ab 2016 knapp sechs Millionen Euro jähr-
lich für die Kooperationen von Hochschulen mit kleinen und mittelständischen Unterneh-
men zur Verfügung. Dadurch wird die anwendungsbezogene Forschung, auch und vor al-
lem in den Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen gestärkt. Auch die Innovationskraft
des Landes nimmt weiter zu. Für die NRW-Wirtschaft entstehen zusätzliche Standortvortei-
le und neue Erfindungen werden bei uns in NRW zur Marktreife entwickelt und produziert.
Das wiederum schafft und sichert Arbeitsplätze in NRW und hilft vor allem kleinen und mit-
telständischen Unternehmen, in Deutschland und teilweise sogar global attraktiv zu bleiben.
Ebenso ist es möglich, dass Unternehmen mit Problemstellungen an die Hochschulen her-
antreten und gemeinsam Lösungen erarbeiten.
500 Millionen EUR für den Breitbandausbau bis 2018
Die Betriebe der mittelständischen Wirtschaft sind auf eine schnelle Datenverbindung an-
gewiesen. Ganz besonders Gewerbebetriebe brauchen schnellstmöglich eine hochleis-
tungsfähige Infrastruktur, um dem rapide zunehmenden Bedarf an zu transportierenden
Datenmengen zu entsprechen. Neben den bereits zugesagten 70 Millionen Euro zur Förde-
rung von Internetanschlüssen in den ländlichen Räumen werden 135 Millionen Euro aus
den Frequenzerlösen der Digitalen Dividende II vollständig für den Breitbandausbau, insbe-
sondere auch für den hochleistungsfähigen Anschluss für Gewerbegebiete, zur Verfügung
gestellt. Darüber hinaus hat sich die Landesregierung festgelegt, eine Ko-Finanzierung für
alle im Bundesprogramm erfolgreichen kommunalen Förderanträge bereitzustellen. Bis
2018 stehen somit etwa eine halbe Milliarde Euro für den Breitbandausbau zur Verfügung.
Das Weihnachtsfest und der Jahreswechsel liegen nach diesen letzten Debatten nun vor
uns. Nach einem ereignisreichen Jahr möchten wir uns für Ihr/Euer Interesse bedanken.
Wir wünschen Ihnen/Euch ein friedliches Fest, ein paar geruhsame Tage und einen gutes
gesundes neues Jahr 2016!
Mit besten Grüßen aus Düsseldorf
Ihre/Eure
Liesel Koschorreck und Peter Münstermann