
Düren. Wer durch die Fußgängerzonen in Düren eilt, sollte besser hellwach sein. Alle paar Meter steht ein so genannter Kundenstopper im Weg. Eine aufgeklappte Reklametafel, die Fußgängern vor dem Geschäft einen Schlenker abverlangt. Vor allem für Senioren und Sehbehinderte sind die Aufsteller eine gefährliche Stolperfalle.
Wir bekommen regelmäßig Beschwerden, bestätigt Margret Hanuschkin von der Stadtverwaltung, weil die Tafeln mitten in der Fußgängerzone stehen. Vor allem alten Leuten oder blinden Menschen mache es keinen Spaß, wenn sie um mehrere Tafeln oder Kleiderständer herum kurven müssen, so Hanuschkin. Ähnliche Erfahrungen machten auch Mitglieder der SPD Düren-Mitte-West, als sie jetzt einen Rundgang durch die Innenstadt machten.
Das Anliegen der Einzelhändler ist klar: Sie wollen mit Kleidungs- oder Schuhständern sowie den Werbetafeln auf dem Bürgersteig die Aufmerksamkeit der Kunden auf ihr Geschäft ziehen. Doch ist längst nicht alles erlaubt, was da so praktiziert wird. In der Sondernutzungssatzung für öffentliche Straßen der Stadt Düren ist genau festgelegt, was die Einzelhändler dürfen, und was nicht.
Ohne Genehmigung dürfen Werbeanlagen nicht mehr als 30 Zentimeter in den Gehweg hineinragen. Ausnahmen gibt es nur bei Umzügen oder Prozessionen. Sonnenschutzdächer in einer Höhe von 2,50 Metern müssen mindestens 70 Zentimeter von der Gehwegkante entfernt bleiben.
Alles andere muss angemeldet und von der Stadt genehmigt werden. Für die dann fällige Sondernutzungserlaubnis werden Gebühren fällig. Gemäß Ausnahmegenehmigung können Warenauslagen bis zu einer Tiefe von einem Meter vor dem Geschäft zugelassen werden. Die maximale Höhe beträgt 1,50 Meter. Auch Reklame-Klapptafeln dürfen mit Genehmigung und für zehn Euro Gebühr im Monat in einem Abstand bis zu einem Meter vom Geschäft entfernt aufgestellt werden. Die Tafeln dürfen maximal 60 Zentimeter breit und 120 Zentimeter hoch sein. Voraussetzung für die Genehmigung ist, dass die Tafeln den Weg nicht versperren. Auch nicht den Fußgängern.
Deshalb kontrolliere das Bauverwaltungsamt regelmäßig, ob sich die Geschäfte an die Vorschriften halten, versichert Hanuschkin: In einer Stadt, in der so viele Blinde leben, ist die ständige Aufklärung der Ladenbesitzer diesbezüglich besonders wichtig. (oha)