Von Stephan Johnen
Münster/Düren. Der Versuch, den Restsee Inden vor dem Verfassungsgerichtshof NRW zu verhindern, ist gescheitert. Das Gericht hat gestern in Münster die Verfassungsbeschwerde der Stadt Düren zurückgewiesen. Der Argumentation des städtischen Anwaltes Professor Martin Beckmann, die Änderung des Braunkohlenplans Inden stelle einen Eingriff in die von der Verfassung geschützte Planungshoheit der Stadt dar, folgte das Gericht nicht. Die Klage ist zulässig, aber nicht begründet, leitete Präsident Dr. Michael Bertrams die mündliche Urteilsbegründung ein.
Erhebliche Zweifel
Es bestünden erhebliche Zweifel, ob der geänderte Braunkohlenplan in das Recht der Stadt auf kommunale Selbstverwaltung eingreife. Für das 68 Hektar große Gebiet des Restsees, das in der ursprünglichen Planung nach Ende des Braunkohleabbaus wieder verfüllt werden sollte, verfüge die Stadt nicht über hinreichend konkretisierte Planungsvorstellungen. Zudem würden wegen des Restsees nicht wesentliche Teile des Stadtgebietes einer künftigen Planung entzogen.
Wenn die Planung so bleibt, wie sie jetzt ist, ist es mit der Entwicklung der Stadt vorbei, kritisierte Rechtsbeistand Martin Beckmann bereits während der mündlichen Verhandlung. Die vom Restsee genutzten Flächen seien für die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit der Stadt unabdingbar. Zumal sei nicht bewiesen, dass der See neben ökologischen auch aus ökonomischen Gründen wertvoller sei.
Diesem qualitativen Ansatz konnte das Gericht unter verfassungsrechtlichen Aspekten ebenfalls nicht folgen. Auch von Willkür bei der Planung könne keine Rede sein. Präsident Michael Bertrams stellte zugleich aber klar, dass beispielsweise bei neuen Erkenntnissen zur Standfestigkeit der Uferböschung der Braunkohlenplan im Dienste der Sicherheit auch künftig geändert werden könne.
Verfassungsrechtlich ist der Fall erledigt. Wir akzeptieren den eindeutigen Spruch, sagte Bürgermeister Paul Larue der DZ. Nach der mündlichen Verhandlung habe er mit diesem Spruch des Gerichts beinahe gerechnet. Ob die Verwaltung nun vorschlage, ein verwaltungsgerichtliches Verfahren anzustreben, wollte Larue nicht kommentieren. Wir analysieren zunächst die schriftliche Begründung und werden dann mit Rat und Verwaltungsspitze die weiteren Schritte besprechen.
Larue betonte, dass bisher alles in Einmütigkeit erfolgt sei. Grundsätzlich sei er aber weiterhin davon überzeugt, dass die Stadt vom Restsee in ihrer Entwicklung eingeschränkt werde. Es gebe noch offene Fragen zu klären. Dürens Technischer Beigeordneter Hans Wabbel gab sich kämpferisch: Die Planung ist und bleibt falsch, urteilte er und bezog sich auf einen Bericht des Bergamts, dem zufolge das Ufer des Sees mit einem Zaun abgesperrt werden müsse. Das Märchen vom Urlaubsparadies ist geplatzt, sagte er. Die Millionen Niederländer werden nicht kommen, sie werden am Rand des Sees nicht einmal ein Zelt aufschlagen.
Ich weiß nicht, ob das das Ende ist, bewertete Horst Knapp von der IG Merken das Urteil. Ich habe auch keine Jubelschreie beim Bergbautreibenden gehört, sagte Knapp. Auch er sah noch Möglichkeiten, weiter gegen den See vorzugehen. Wichtigstes Thema dabei: die Sicherheit. Es komme nun darauf an, wie die Stadt reagiert. Die Situation ist entschieden, aber sie bleibt unklar, fasste Knapp den Tag in Münster zusammen.
Reaktionen auf das Urteil aus Münster
Das Urteil des Verfassunsgsgerichtshofs ist für mich keine Überraschung. Ich war mir von Beginn an sicher, dass wir das Verfahren ordnungsgemäß abgewickelt haben, erklärte Kreis-Dezernent Hans Martin Steins. Der Geschäftsführer der Entwicklungsgesellschaft Indeland hofft nun, dass der juristische Weg für die Stadt Düren nun abgeschlossen ist, und wir zu einem kooperativen Miteinander in der Planung der Tagebaunachfolgelandschaft kommen.
Ich freue mich für die Region, dass jetzt die Chance besteht, die positiven Möglichkeiten eines Sees zu entwickeln, betonte Indens Bürgermeister Ulrich Schuster, dessen Gemeinde vor Jahren die Braunkohlenplanänderung angestoßen hatte. Mit der Seelösung hat die Gemeinde Inden als Hauptanlieger Entwicklungsmöglichkeiten, die wir bei einer Verfüllung nicht gehabt hätten.
Auch Niederziers Bürgermeister Hermann Heuser begrüßt das Urteil: Erstens sehe ich durch den See die Chance einer höheren Wertschöpfung für die Region, und dass nicht nur in Bezug auf Tourismus. Zweitens bleibt der Gemeinde Niederzier nun eine Bandanlage zur Verfüllung des Tagebaus mit Erdreich aus dem Tagebau Hambach erspart, die unsere Gemeinde 20 Jahre lang geteilt hätte, und drittens besteht nun endlich Planungssicherheit für das weitere Vorgehen, spielt Heuser auf den Masterplan Indeland an, der jetzt erstellt werden kann.