Düren: Die Bewohner der Wohnanlage Rütger-von-Scheven-Straße 48-138 klagen seit Jahren über Missstände und Mängel an der Gebäudesubstanz. So sind die Wohnräume wegen eindringender Feuchtigkeit teilweise mit Schimmel befallen. Der Verputz und der Anstich der Außenfassade sind mangelhaft. Genau wie fehlende Gasöfen in einzelnen Wohnungen. Auch die unzureichend gepflegten Außenanlagen bieten ein desolates Bild.
Trotz der verschiedensten Aktivitäten der Bewohner hat der Vermieter keine Bereitschaft erkennen lassen, diese Missstände und Mängel abzustellen bzw. zu beheben.
Deshalb ist die SPD der Auffassung, dass die Stadt Düren das Heft des Handelns in die Hand nehmen muss und geeignete Maßnahmen ergreifen sollte, um den betroffenen Bewohnern zu helfen.
Hierzu hat die SPD im Sozialausschuss einen Antrag einbracht, mit dem Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) auf den Weg gebracht werden.
Zum einen kann das Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot des § 177 BauGB herangezogen werden, mit dem Eigentümer zur Behebung von Mängeln verpflichtet werden können.
Ebenso kann die Stadt nach § 172 BauGB eine Erhaltungssatzung erlassen, mit der verhindert wird, dass in guten Wohnlagen Abrisse provoziert und Neubauten errichtet werden und somit die vorhandenen Mieter vertrieben werden und die Zusammensetzung der bestehenden Wohngemeinschaft aufgelöst wird.
Die SPD weißt ausdrücklich auf den § 137 BauGB hin, der die Beteiligung und Mitwirkung der betroffenen Mieter bei all diesen Maßnahmen ermöglicht und regelt.