Landtagsabgeordnete Liesel Koschorreck und Peter Münstermann

17. Juni 2016 von Cem Timirci 

Die rot-grüne Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt die Städte und Gemeinden nochmals mit rund 166 Millionen Euro bei der Unterbringung der geflüchteten Menschen. Das Geld kommt 2016 zusätzlich zu den rund 1,94 Milliarden Euro, die das Land bereits im Haushalt eingeplant hatte. Damit erhalten die nordrhein-westfälischen Kommunen über die sogenannte FlüAG-Pauschale mehr als 2,1 Milliarden Euro.

„Die Stadt Düren und weitere Kommunen des Kreises Düren profitieren von der neuerlichen Zahlung“, sagen die Landtagsabgeordneten Liesel Koschorreck und Peter Münstermann.
„Insgesamt erhalten die Stadt Düren vom Land 10.210.468 Euro und die weiteren Kommunen des Kreises Düren 23.168.453 Euro (Aldenhoven 1.762.239 Euro, Heimbach 647.482 Euro, Hürtgenwald 1.289.570 Euro, Inden 1.001.942 Euro, Jülich 4.070.815 Euro, Kreuzau 2.129.951 Euro, Langerwehe 1.731.632 Euro, Linnich 1.753.067 Euro, Merzenich 1.307.408 Euro, Nideggen 1.455.860 Euro, Niederzier 1.893.418 Euro, Nörvenich 1.540.686 Euro, Titz 1.233.091 Euro und Vettweiß 1.351.292 Euro). Das sind nochmals für die Stadt Düren 802.434 Euro und den weiteren Kommunen des Kreises Düren 1.820.791 Euro (Aldenhoven 138.493 Euro, Heimbach 50.885 Euro, Hürtgenwald 101.346 Euro, Inden 78.742 Euro, Jülich 319.923 Euro, Kreuzau 167.391 Euro, Langerwehe 136.088 Euro, Linnich 137.772 Euro, Merzenich 102.748 Euro, Nideggen 114.415 Euro, Niederzier 148.802 Euro, Nörvenich 121.081 Euro, Titz 96.908 Euro und Vettweiß 106.197 Euro) mehr, als ursprünglich vorgesehen. Das zeigt eindrucksvoll, dass das Land die Kommunen bei einer der größten Herausforderungen nicht im Stich lässt. Wir sind auch weiterhin fest entschlossen, die anstehenden Aufgaben gemeinsam mit Kommunen und Landesregierung zu bewältigen. Die Kommunen haben in den zurückliegenden Monaten bei der Bewältigung der Flüchtlingssituation bereits Unglaubliches geleistet.“

Die Berechnungsgrundlage, wie viele geflüchtete Menschen 2015 tatsächlich in den NRW-Kommunen aufgenommen worden sind, wurde jetzt nochmals geprüft und angepasst. So war die Vereinbarung aus 2015 zwischen Landesregierung, den Kommunalen Spitzenverbänden und den Koalitionsfraktionen. Der sich daraus ergebene Mehrbedarf wurde anhand der Bestandszahlen am 1. Januar 2016 errechnet. Damit wurde die Forderung der Kommunalen Spitzenverbände erfüllt und zugleich Planungssicherheit für die Städte und Gemeinde geschaffen.

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