Die Spielplätze in der Stadt Düren werden leider oft genug von älteren Jugendlichen und Erwachsenen für andere Zwecke missbraucht. So findet man neben Hinterlassenschaften von Hunden auch Glasscherben und anderen Unrat. Auch die Spielgeräte selbst werden immer wieder beschädigt. Die Spielplatzpaten, die sich dankenswerterweise ehrenamtlich um die Spielplätze kümmern, sind oftmals machtlos.
Die Stadt sieht sich deshalb veranlasst, eine Satzung zu erlassen, welche das Verhalten auf Spielplätzen regeln soll. In dieser Spielplatzsatzung sind Punkte aufgeführt, die eigentlich selbstverständlich sein sollten.
Insbesondere soll verboten werden
- das Mitführen von Tieren, insbesondere von Hunden,
- das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen,
- das Entzünden offener Feuer und Feuerwerkskörper,
- das Zelten und Nächtigen,
- die Benutzung von Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräten sowie der Betrieb von Modellflugzeugen,
- die Lagerung von Abfällen sowie Verunreinigung jeder Art, insbesondere durch Zigarettenstummel, Samenschalen, Getränkeverpackungen, Flaschen, Verrichten der Notdurft und Urinieren,
- die Durchführung von Veranstaltungen aller Art, soweit sie nicht als Ausnahme i.S. des § 7 dieser Satzung genehmigt sind,
- der Konsum und das Mitführen alkoholischer Getränke und Drogen jeder Art,
- die Beschädigung von Einfriedungen, Pflanzungen und Einrichtungen der Spielplätze, insbesondere das Bemalen, Besprühen und Bekleben,
- elektronisch verstärkte Musik ohne Beschallungsgenehmigung und Instrumente in störender Lautstärke spielen zu lassen bzw. zu spielen,
- das Grillen,
- der Konsum von Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Pfeifen, E-Zigaretten und Wasserpfeifen,
- das Zweiradfahren von Jugendlichen und Erwachsenen.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, die Spielplatzsatzung zu verabschieden. In der Satzung ist auch geregelt, dass Zuwiderhandlungen mit einem Bußgeld bis zu 2.000 € geahndet werden können.