"Wenn ein beamteter Vertreter einer Körperschaft, ob Landrat oder Bürgermeister, in einem Gremium die Interessen eben dieser Körperschaft, ob Kreis oder Stadt, vertritt, gehört diese Tätigkeit zu seinem normalen Dienstgeschäft. Diese Tätigkeit ist mit dem nicht geringen Gehalt als Landrat oder Bürgermeister bereits abgegolten.
Darauf verweist auch ein Runderlass des Innenministers NRW. Er empfiehlt allen Hauptverwaltungsbeamten aus Gründen der Transparenz Art und Umfang von Nebentätigkeiten sowie die erhaltenen Vergütungen in geeigneter Form regelmäßig offen zu legen.
Die SPD-Düren erwartet, dass die beamteten Repräsentanten von Kreis und Stadt Düren vor diesem Hintergrund ihren gesetzlichen Verpflichtungen für das Jahr 2004 in vollem Umfang nachkommen werden."
Ein Schelm, wer Übles dabei denkt
19. Januar 2005 von Cem Timirci