Bei dem ab Januar geltenden Gesetz geht es vor allem um eine Bündelung von Informationen über die bestehenden Integrationsangebote, Regelungen des Aufenthalts, Zugang zum Arbeitsmarkt, humanitäres Flüchtlingsrecht.
Von den Zuwanderern wird zukünftig ein Beitrag zur Integration verlangt. Das heißt, sie sind verpflichtet, Sprachkurse zu besuchen und sich über Verfassung, Kultur und gesellschaftliche Fragen zu informieren. Die SPD-Fraktion begrüßt dies ausdrücklich und möchte wissen, wer diese Aufgaben wie erfüllen soll. Ferner schlägt sie vor, dass sich auch der neu gebildete Integrationsausschuss mit den Problemen beschäftigen soll.