Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt bis zur nächsten Sitzung alle Voraussetzungen für die Bildung eines Beirates für Stadtentwicklung zu schaffen.
Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten:
• Der Beirat ist unabhängig und parteipolitisch neutral.
• Der Beirat hat die Aufgabe sich zu allen wichtigen städtebaulichen und architektonischen Fragen in Düren gutachterlich äußern.
• Der Beirat ist nach Vorabinformation des Stadtentwicklungsausschusses über alle wichtigen städtebaulichen und architektonischen Angelegenheiten möglichst frühzeitig zu unterrichten und um Stellungnahme zu bitten. Die Stellungnahmen sind in die Vorlagen für den Stadtentwicklungsausschuss aufzunehmen, wobei auch evtl. abweichende Meinungen von Minderheiten erwähnt werden können.
• Der Beirat ist von den Entscheidungen, zu denen er Stellungnahmen abgegeben hat, zu unterrichten.
• Da der Gestaltungsbeirat kein Ausschuss im Sinne der GO NRW ist, haben seine Beratungsergebnisse lediglich empfehlenden Charakter.
• Die Zusammensetzung des ehrenamtlichen Gestaltungsbeirates sollte aus mindestens 5 Fachleuten aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung, Landschafsplanung, Denkmalpflege u. Kultur bestehen. Die Mehrheit des Beirates sollte nicht in Düren ansässig sein, so dass Interessenkollisionen ausgeschlossen sind.
Die Antragsteller erhoffen sich von einem Gestaltungsbeirat eine Stadtgestaltung mit Weitblick, unbefangen von kurzfristigen Ziel- und Zwecksetzungen.
(Als Leitlinie kann die Landesinitiative „StadtBauKultur NRW“ gelten.)