Nach Schmidts Meinung werde die Stadt auch das vom Investor geführte Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Aachen wegen der Aufhebung der Veränderungssperre aller Voraussicht nach verlieren. Deshalb muss die Stadt einer richterlichen Anweisung zuvorkommen und die Baugenehmigung jetzt selbst erteilen. Nur so können wir einen nicht unerheblichen finanziellen Schaden von der Stadt abwenden, bewertet Schmidt die Situation und ergänzt:
Unabhängig davon liegt die Errichtung des Postcenters mit einem Investitionsvolumen von 8 Mill. Euro auch aus Gründen der Wirtschaftförderung im Interesse Dürens; deshalb ist eine weitere Verzögerung nicht hinnehmbar, denn es werden Chancen für das hiesige Handwerk vertan.