Einschränkung wirtschaftlicher Tätigkeiten der Kommunen ein Irrtum

6. April 2007 von Cem Timirci 
 Resolution

Sehr geehrter Herr Larue,

die SPD-Fraktion beantragt, über folgende Resolution abstimmen zu lassen:

Der Rat der Stadt Düren spricht sich gegen eine Reform des § 107 der Gemeindeordnung NRW aus, der zum zentralen Inhalt Eingriffe in die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung der Kreise, Städte und Gemeinden hat. Kommunale Unternehmen, die zur Daseinsvorsorge der Bürger arbeiten, dürfen in ihrem Bestand nicht gefährdet werden.

Der Rat will, dass die Kommunen öffentliche Aufgaben selbst wahrnehmen können und wettbewerbsfähig bleiben. Wir wollen kommunale Arbeitsplätze und intensive Partnerschaft von Kommunalwirtschaft und örtlichen Handwerk sowie dem Mittelstand sichern. Die Kommunen haben nur dann eine Zukunft, wenn sie sich – im Interesse der Bürger – wirtschaftlich betätigen.

Begründung:

Resolutionen sind politische Willenserklärungen. Sie gehört zum Kernbereich der Aufgaben der politischen Vertretung hier im Rat.

Nach der bisherigen gesetzlichen Grundlage des § 107 Abs. 1 GO dürfen Kommunen und kommunale Unternehmen nur dann tätig werden, wenn der öffentliche Zweck durch andere Unternehmen nicht besser und wirtschaftlicher erfüllt werden kann. Nach Aussagen der neuen Landesregierung soll § 107 dahingehend verschärft werden, dass sich die öffentliche Hand zur Erfüllung ihrer Aufgaben nur dann wirtschaftlich betätigen darf, wenn ein “dringender” öffentlicher Zweck die Betätigung erfordert und der öffentliche Zweck durch private Unternehmen nicht ebenso gut und wirtschaftlich erfüllt werden kann.

Die Regelungen der GO, die die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen betreffen, sind in den letzten Jahren mehrfach geändert worden, und zwar überwiegend in der Weise, den Gemeinden die wirtschaftliche Betätigung zu erleichtern.
Der Rat der Stadt Düren lehnt diese Abkehr vom bisherigen Weg ab, da insbesondere im Hinblick auf die schlechte Finanzlage der meisten Kommunen in NRW und die zunehmende Liberalisierung der Märkte auch im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge eine gesicherte wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden unabdingbar ist.

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