Urteile zur Annakirmes geben keine einfachen Antworten

28. Oktober 2019 von Redaktion SPD OV Düren 

Wie der lokalen Presse zu entnehmen war, gibt es abschließende richterliche Entscheidungen zur Annakirmes.

Die seitenlangen Urteilsbegründungen aber geben beileibe keine einfache Antwort auf die zukünftige Vergabepraxis. Denn die Ansprüche, die das Oberverwaltungsgericht Münster an das Auswahlverfahren hinsichtlich Transparenz und Nachvollziehbarkeit stellt, sind auch in der Vergangenheit noch nie erfüllt worden.

Deshalb irrt Achim Schiffer mit seiner Kommentierung im SuperSonntag, den Steuerausschuss einfach abzuschaffen und die Verwaltungsmitarbeiter im Rathaus entscheiden zu lassen. Schon allein aus rechtlichen und organisatorischen Gründen ließe sich das nicht realisieren. Die Vergabe von Stellplätzen ist korruptionsanfällig und fällt deshalb unstreitig unter das Korruptionsbekämpfungsgesetz des Landes NRW. Um die Bediensteten der Kirmesverwaltung zu schützen, müsste das Personal, das für die Platzvergaben zuständig ist, regelmäßig ausgetauscht werden. Dafür aber fehlt die Anzahl von austauschbaren Bediensteten mit entsprechender Fachkunde.

Außerdem sind es gerade diese Mitarbeiter, die dem Steuerausschuss in der Vergangenheit die Vorschläge zur Platzvergabe auf der Annakirmes unterbreitet haben – auch wenn die Ausschussmehrheit in Einzelfällen eine davon abweichende Entscheidung traf. Übrigens gibt es bis auf eine Ausnahme nur dann Kläger, wenn sich in diesen Einzelfällen die CDU im Steuerausschuss für den entsprechenden Verwaltungsvorschlag ausgesprochen hat. Ob das rein zufällig oder doch eher auffällig ist, möge jeder für sich selber entscheiden.

Keine der Verwaltungsvorlagen der Vergangenheit erfüllt die nunmehr vom Gericht angemahnten Ansprüche. Einziger Unterschied zu früher ist, dass seit dem Mehrheitswechsel im Steuerausschuss abgelehnte Bewerber geklagt haben.

Man muss schon sehr tief in die Rechtslehre einsteigen, um nachvollziehen zu können, dass ein Kläger Recht bekam, obwohl das Gericht anerkannte, dass sein Geschäft im Vergleich zum gewählten Mitbewerber vielleicht tatsächlich weniger attraktiv war. Das Gericht bemängelte, dass die Stadt nicht transparent und nachvollziehbar belegen könne, die beim Kläger und seinem erfolgreichen Mitbewerber angelegten Auswahlkriterien auch bei allen anderen Mitbewerbern der gleichen Kategorie angewandt zu haben. Deshalb sei dem Gericht nicht ersichtlich, ob unter diesen anderen Bewerbern nicht jemand gewesen sei, der noch attraktiver als der schließlich erfolgreiche Bewerber war. Von den abgelehnten Bewerbern allerdings hat sich außer dem Kläger sonst niemand gegen die Nichtberücksichtigung gewehrt.

Dieses Beispiel zeigt, dass zukünftig eine vollkommen andere Auswahlstruktur gefunden werden muss. Keine Frage allerdings, dass die Politik die Antwort finden muss, wie das in Zukunft gehandhabt werden kann.

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