In der jüngsten Sitzung des Finanzausschuss nutzte die CDU eine Verwaltungsvorlage, den von ihr angefachten Streit um die Berücksichtigung von Schaustellern für die Annakirmes weiter zu schüren.
Mit der Feststellung, die Valentin Veithen (Die Linke, Mitglied des Steuerausschusses) getroffen hat, ist eigentlich das Wesentliche dazu gesagt: „Wir stellen auf Grund der Aussage von Herrn Guthausen in der Sitzung des Finanzausschuss vom 06.02.2019 fest, dass die Koalition durch die Auswahl der Geschäfte für die Annakirmes ihr Ziel erreicht hat; nämlich das von Herrn Guthausen angeführte „Geben und Nehmen“ in der Vergangenheit durch das einzig maßgebende Kriterium der Attraktivität der Veranstaltung zu ersetzen.“
Doch wir wollen informieren und aufklären:
- Für rund 160 Stellplätze auf der Annakirmes bewerben sich bis zu 1000 Schausteller.
- Der Steuerausschuss entscheidet auf Grundlage einer Richtlinie, wer einen Platz bekommt. Diese Richtlinie wurde 2012 vom damals CDU-geführten Stadtrat beschlossen und im vergangenen Jahr aktualisiert. Die Entscheidungen für die Besetzung der Annakirmes 2017 und 2018 basieren auf den Richtlinien von 2012.
- In der Vergangenheit erfolgten die Entscheidungen für die Besetzung der Stellplätze in der Regel ohne große Diskussion; die Verwaltung legte dem Steuerausschuss eine Vorschlagsliste vor.
- Klagen gegen frühere Entscheidungen sind nicht überliefert und somit bestanden auch keine Erfahrungen mit Anforderungen, die das Gericht an Ablehnungsbescheide stellt.
- Die Ablehnungsbescheide, die die Verwaltung für die Annakirmes 2017 und überwiegend auch 2018, verschickte, waren standardisiert. Im Wortlaut waren sie nahezu identisch wie in den Jahren zuvor.
- Die Entscheidungen des Steuerausschusses für die Annakirmes sind seit der Kommunalwahl 2014 stärker als bisher auf die Qualität und die Attraktivität der Kirmes gerichtet. Dies entspricht den Aufgaben des mit politischen Vertretern besetzten Steuerausschusses.
- Die Vorschlagslisten der Verwaltung wurden nicht mehr als unumstößlich angesehen.
- Das war möglich und zwingend notwendig, weil es neue Attraktionen gab und insgesamt die Konkurrenz anwuchs.
- Notwendigerweise führte das dazu, dass nicht mehr alle Beschicker, die bisher regelmäßig auf der Kirmes waren, berücksichtigt werden konnten.
- Im Steuerausschuss führte das zu teils heftigen Auseinandersetzungen, weil sich die CDU massiv für die „alten“ Schausteller einsetzte.
- Einige der von der CDU befürwortete Bewerber, die von der Verwaltung dann den standardisierten Ablehnungsbescheid erhielten, klagten dagegen.
- Soweit wir wissen, gab es nur einen Kläger gegen die Entscheidung des Steuerausschusses, der nicht ausdrücklich von der CDU unterstützt worden war.
- Trotz der von der Zeitung in fetter Überschrift skandalisierter Anzahl der Klagen gab es 2017 nur 9 und 2018 nur 10 Kläger, die noch dazu nahezu identisch sind.
- Vor Gericht erwies sich, dass in den Bescheiden der Stadt die Ablehnungsgründe nicht konkret genug genannt worden waren.
- In einer Reihe von Verfahren verfügte das Gericht deshalb, dass der Steuerausschuss unter nachvollziehbarer Nennung der Gründe neu entscheiden müsse.
- Diese gerichtlichen Verfügungen werden in der Verwaltungsvorlage als von der Stadt verloren gewertet. Die jeweiligen weiteren Rechtsschritte der Kläger werden ebenfalls jeweils als neue Verfahren gezählt, obwohl es immer um den gleichen Sachverhalt geht. Daraus resultiert die unfassbar hohe Zahl von Klagen.
- Alle bisher als von der Verwaltung als verloren angegebenen Verfahren beruhen auf Verfahrensfehlern bzw. -mängeln, die die Gerichte der Stadt vorwerfen.
- Nicht in einem einzigen Fall hat ein Kläger bisher mit seinem Begehren, einen Platz auf der Annakirmes bzw. Schadenersatz zu erlangen, Recht bekommen.
- Dass die Ansprüche an die Ablehnungsbescheide der Stadt mit der Veränderung der Entscheidungsgründe des Steuerausschusses gestiegen sind, kann nicht dem Steuerausschuss angelastet werden.
- Der Wandel der Entscheidungsfindung vom „Geben und Nehmen“ – wie Herr Guthausen (CDU) die früheren Entscheidungen des Steuerausschusses begründete – hin zur Bewertung der Attraktivität der Schaustellerbetriebe war auch deshalb dringend geboten, um denkbaren Verfilzungen entgegenzuwirken.