Für Schmidt und Schloemer hat der Plan große Bedeutung, weil er die langfristig beabsichtigte Nutzung von Grundstücken nach den Bedürfnissen der Stadt darstellen wird: “Der FNP ist ein Programm mit dem die städtebauliche Entwicklung gesteuert werden soll. Besondere Bedeutung hat er für die Ausweisung neuer Wohn und Gewerbeflächen. Auch legt er Grün-, Wald-, Wasser- und Landwirtschaftsflächen sowie wichtige Infrastruktureinrichtungen fest.”
Bauausschussvorsitzender Peter Koschorreck (SPD) fordert, dass bei der Planung im Sinne der Nachhaltigkeit eine sorgfältige Abwägung und gleichwertige Berücksichtigung der Belange Ökonomie, Ökologie und Soziales erfolgen soll. Er weist darauf hin, dass der FNP die Grundlage für Bebauungspläne bildet. Diese treffen konkretere Festlegungen und gelten als Ortsrecht.
In die Planung fließen die bereits erarbeiteten Konzepte wie das Handlungskonzept Wohnen 2020, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept, der Masterplan Innenstadt sowie Handlungskonzepte aus einigen Stadtteilen ein. Während die Aufstellung des noch gültigen Planes fast 10 Jahre dauerte, will das Amt für Stadtentwicklung es diesmal in vier Jahren schaffen.