Peter Münstermann und Liesel Koschorreck: Ein gutes Signal vom Land Kommunen im Kreis Düren erhalten die Kommunen über 30 Millionen Euro zur Finanzierung der Flüchtlingskosten in 2016
Die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden sind seit Monaten in besonderer Weise gefordert: Obwohl die Zahl der ankommenden Schutzsuchenden stetig steigt, leisten die Kommunen in der Flüchtlingspolitik hervorragende Arbeit. Um sie bei ihrer Arbeit zu unterstützen, hat die nordrhein-westfälische Landesregierung für 2016 mehr als vier Milliarden Euro für die Asyl- und Flüchtlingspolitik in NRW vorgesehen. Das ist eine Verdoppelung im Vergleich zu 2015. Laut einer Prognose des Innenministeriums NRW gehen davon rund 2,6 Milliarden Euro direkt an die Kommunen. Die Kommunen im Kreis Düren erhalten voraussichtlich 30.759.325 Euro als pauschale Zuweisung für 2016, so die SPD-Landtagsabgeordneten Peter Münstermann und Liesel Koschorreck.
Damit erweist sich das Land einmal mehr als verlässlicher Partner für die Städte und Gemeinden in NRW. Das Geld wird die Finanzierung der Flüchtlingsausgaben im Kreis Düren erleichtern. Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Schutzsuchenden ist eine nationale Aufgabe, die wir nur gemeinsam meistern werden. Doch zunächst muss man all denen danken, die im Kreis Düren helfen: hauptamtlich und vor allem auch ehrenamtlich. Das sind unglaublich viele engagierte Menschen, betonen die beiden Sozialdemokraten.
Von den knapp vier Milliarden Euro des für 2016 vom Land bereitgestellten Geldes, gehen allein 1,95 Milliarden Euro direkt an die nordrhein-westfälischen Kommunen. Diese werden über die pauschale Zuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) ausgezahlt. Die Erhöhung ergibt sich unter anderem durch die Änderung des Stichtages im FlüAG. Dieser wird nach den aktuellsten Flüchtlingszahlen am Stichtag 1. Januar 2016 berechnet und nicht mehr anhand der Zahlen des Vorjahres. Weitere 613 Millionen Euro werden den Städten und Gemeinden dafür erstattet, dass sie Landesaufgaben bei der Flüchtlingshilfe übernehmen.
Die Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich nun auch über weitere Punkte bei der Finanzierung der Flüchtlingspauschale für 2016 und 2017 geeinigt. 2016 wird eine Jahrespauschale gezahlt, ab 2017 gibt es eine monatliche Auszahlung. Bereits ab 2016 wird die jährliche Pauschale von 7.578 Euro auf 10.000 Euro pro Flüchtling angehoben werden. Wenn nötig, soll auch nach einer Evaluation nachgesteuert werden. In diesen 10.000 Euro enthalten ist das Geld vom Bund, der 670 Euro pro Flüchtling und Monat zahlt, allerdings nur für fünf Monate ab Registrierung eines Flüchtlings. Das Land lässt die Kommunen auch an dieser Stelle nicht allein, sondern springt in die Lücke und zahlt 10.000 Euro ohne Einschränkung bis eine Entscheidung zum Asylantrag vorliegt, erklären Münstermann und Koschorreck.
Im Detail verteilen sich die Zuweisungen zur Finanzierung der Flüchtlingskosten wie folgt:
KommuneAuszahlungsbetrag gem. FlüAG in 2016