Düren: Bund und Land haben derzeit erhebliche Mittel zur Verbesserung des kommunalen Gebäudebestands bereit gestellt.
Im Regierungsbezirk Köln stehen 23,3 Mio. Zusatzmittel für die energetische Sanierung und zur Herstellung von Barrierefreiheit zur Verfügung.
Beide Hallen haben es bitter nötig.
Voraussetzung zur Aufnahme in das Förderprogramm des Landes ist, dass die Gebäude Bestandteil eines Integrierten Handlungskonzeptes sind. Beide Hallen gehören in das Projekt Soziale Stadt Düren Nord. Somit liegt nach Meinung der Koalition die Voraussetzung vor.
Der Eigenanteil der Stadt könnte über die Schulpauschale finanziert werden. – Auch wenn das Handlungskonzept für den Masterplan Innenstadtgenehmigt ist, könnten z.B. städtische Kindergärten, Sportlerheime, Volkshochschule, Jugend- und Altentreffs sowie Verwaltungseinrichtungen in das Förderprogramm fallen.