Opposition will notfalls vor Gericht ziehen

12. Juli 2012 von Cem Timirci 

Düren. SPD, Grüne und FDP schalten im Zusammenhang mit der Wahl eines Technischen Beigeordneten in Düren den Kreis als Kommunalaufsicht ein. Der Beschluss des Rates, statt eines Technischen Beigeordneten einen Dezernenten zu wählen, ist nach Ansicht der drei Fraktionen rechtswidrig. Das ergebe die juristische Prüfung eines von ihnen beauftragten Anwaltsbüros aus Münster, sagten die Fraktionsspitzen gestern.

Wie berichtet, sollte Ende Juni ein Technischer Beigeordneter gewählt werden. Auf Antrag der CDU wurde das Verfahren gestoppt, weil sich aus Sicht der Christdemokraten abzeichnete, dass es ein Stimmenpatt geben könnte und das Los hätte entscheiden müssen. Dies sei der Position nicht angemessen, argumentierte die CDU und setzte sich mit ihrer Forderung durch, die Wahl abzusetzen und ganz auf einen Technischen Beigeordneten als Chef der Bauverwaltung zu verzichten. Statt dessen soll die Position nun auf Ebene eines Dezernenten vergeben werden.

Damit entscheidet nicht mehr der Rat, sondern der Bürgermeister. SPD, Grüne und FDP hatten schon in der Sitzung heftig gegen das Verfahren protestiert. Das sei richtig gewesen, urteilten die Anwälte aus Münster. Für sie steht fest: Der Beschluss, der hauptsächlich mit den Stimmen der CDU herbeigeführt wurde, verstößt gegen die Gemeindeordnung. Eine Änderung von dieser Tragweite hätte frühzeitig auf der Tagesordnung stehen müssen, damit sich die Ratsmitglieder vorbereiten können. Überdies wäre es nach Ansicht der Juristen notwendig gewesen, dass die Stadt Düren ihren Stellenplan ändert. Immerhin sei der bisherige Chef der Bauverwaltung ein Wahlbeamter (acht Jahre) gewesen, Ein Dezernent wird als Beamter auf Lebenszeit eingestellt und ist dem Bürgermeister unterstellt. „Der Rat verliert erheblich an Einfluss, was gefährlich ist“, sagten gestern Henner Schmidt und Ulf Opländer (SPD), Verena Schloemer (Grüne) und Hubert Cremer (FDP). Ein Technischer Beigeordneter habe weitaus mehr Rechte.

Die Kommunalaufsicht habe nun eine Woche Zeit, den Beschluss des Rates zu beanstanden. Der Bürgermeister müsse ihn dann außer Kraft setzen. Geschehe das nicht, will die Opposition vor das Verwaltungsgericht ziehen.

Unterdessen boten die drei Parteien gestern der CDU an, nochmals über die Wahl eines Beigeordneten zu sprechen und einen gemeinsamen Kandidaten zu finden. Zuletzt waren drei Bewerber in der engeren Wahl. Sie kämen in Frage. Namen, die darüber hinaus gehandelt wurden, kämen nicht in Betracht, weil das Bewerbungsverfahren längst beendet sei.

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