Düren. In einer Bürgerversammlung besprachen die SPD-Ratsmitglieder Rolf M. Braun und Peter Koschorreck sowie Liesel Koschorreck (Mitglied des Landtages) mit den Anwohnern der Tuchbleiche planungs- und baurechtliche Problem auf ihren Grundstücken. Etliche Eigentümer hatten bei Baumaßnahmen nicht die 1972 festgelegte Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich beachtet und erhielten deshalb ein Schreiben des Amtes für Stadtentwicklung. Darin war eine Frist zur Beseitigung der Anlagen festgesetzt worden.
Proteste der Anwohner und der örtlichen Politiker haben zu einer positiveren Haltung und zum Umdenken des Amtes geführt.
So konnte Peter Koschorreck berichten, dass die Trennlinie zum Außenbereich verschoben wird. Dazu wird vom Amt für Stadtentwicklung eine Satzung aufgestellt.
Die beiden SPD-Politiker sagten zu, die Anwohner über die Beteiligung der Öffentlichkeit und Offenlage der Satzung zu informieren.
Eine wichtige Rolle spielen auch wasserrechtliche Belange. Vom Mühlenteich, der die Grundstücke nach hinten begrenzt, geht eine Hochwassergefahr aus.
Nach Aussage des Wasserverbandes Eifel-Rur ist man am Beginn von Unter- suchungsmaßnahmen zur Ermittlung von Daten über künftige Wassermengen und Hochwassergefahren, um danach eventuell bauliche Schutzmaßnahmen einzuleiten. Auf jedem fall sind nach dem Wasserrecht drei Meter ab Böschungsoberkante von baulichen Anlagen frei zu halten.