Düren:
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Wahlprüfungsausschuss trat am vergangenen Dienstag zusammen, um die Vorprüfung zur Feststellung der Kommunalwahlergebnisse vorzunehmen. Dabei galt es drei Einsprüche zu bewerten. Die Verwaltung hat in einer ausführlichen Vorlage (2009-0564; im Internet unter http://www.ratsinfo.dueren.de/bi/infobi.php erreichbar) mit Hinweis auf rechtliche Bestimmungen und höchstrichterliche Urteile empfohlen, die Einsprüche allesamt zurückzuweisen. Anders sei nur zu entscheiden, wenn die Anhörung der Einspruchführer in der Sitzung ein anderes Bild ergäbe. Eigentlich somit alles klar.
Und doch kam es, wie es kommen musste und wie es die CDU zuvor intern angekündigt hatte. Koste es, was es wolle, ging es der CDU darum eine neue Auszählung der Stimmen von Merken zu erzwingen.
Zur Erinnerung:
In Merken hatte unser Genosse Helmut Sieger das Direktmandat mit einer Stimme Mehrheit gewonnen. Das demokratische Selbstverständnis, dass eine Stimme mehr eine Mehrheit ist, gilt für die CDU nicht übrigens auch nicht für die wurmfortsätzige FDP, die das Spiel mitmacht.
Ein insgesamt dubios und konstruiert erscheinender Einspruch von drei Personen zu dem Stimmauszählungsverfahren in einer der beiden Stimmbezirke von Merken gab den Ausschlag für eine rechtlich höchst zweifelhafte ich sage rechtswidrige Nachzählung der Stimmen. Zu Recht haben der Gesetzgeber und das Bundesverfassungsgericht hohe Hürden aufgebaut, bevor nachträglich die versiegelten Umschläge mit den Stimmzetteln nochmals für eine Überprüfung geöffnet werden dürfen. Denn anders wäre nahezu jedes Wahlergebnis angreifbar und führte zu einem der Demokratie abträglichen Wirrwarr.
Die Vorlage der Verwaltung belegt das in erfreulicher Klarheit.
Sowohl aus der Wahlniederschrift wie auch aus den Aussagen der Mitglieder des Wahlvorstandes im Stimmbezirk 10.0 sind auch nicht nur ansatzweise Hinweise erkennbar, die auf eine abweichende Handlung von den Vorschriften, die bei der Stimmauszählung zu beachten und zu protokollieren sind, schließen lassen. Die Beschwerdeführer, die andere Beobachtungen gemacht haben wollen, können das in keiner Weise näher belegen. Sie sagen aber im Wahlprüfungsausschuss aus, sich am Wahlabend im Rathaus beraten zu haben.
Da sie Mitglieder der CDU sind bzw. zu sein scheinen, bedarf es sicher keiner übermäßigen Phantasie, um zu ahnen, mit wem diese Beratung stattfand und zu welchem Zeitpunkt, nämlich bestimmt, nachdem das Ergebnis aus Merken bekannt wurde.
Und weitere mehr als vier Wochen dauerte es, bis die drei ihren Einspruch schriftlich beim Wahlleiter einreichten. Ich kann es nicht anders bewerten: Die CDU hat hier in eklatanter Weise demokratische Spielregeln verletzt, hat mit der Durchsetzung der Stimmzettelnachzählung des Stimmbezirks 10.0 in Merken gezeigt, wozu sie fähig ist. Und das Ergebnis der Nachzählung ist ein weiterer Pyrrossieg.
Denn die eine Stimme mehr, die auf das Konto der CDU geht und zum Losverfahren im Wahlausschuss am 7. Januar 2010 um das Direktmandat in Merken führen wird, ist ein Stimmzettel, der nunmehr einer mehr ist, als es Wählerinnen und Wähler in dem Stimmbezirk gegeben hat. Das aber nimmt die CDU gern billigend in Kauf.
Da kennt sie keine Skrupel.
Ob rechtliche Schritte gegen die Mehrheitsentscheidung im Wahlprüfungsausschuss ergriffen werden können, prüfen wir derzeit.