Naturschutzplan darf Entwicklung der Unternehmen nicht beeinträchtigen

1. August 2004 von Cem Timirci 

Wie mir Fachleute aus dem Rathaus bestätigen, hat die Fa. Thomas Josef Heimbach durch den rechtskräftigen Bebauungsplan sicheres Planungsrecht und damit auch Planungssicherheit.

Dieser Bebauungsplan, der Ortsrecht darstellt, deckt das gesamte Firmengelände ab und sieht auch Erweiterungsmöglichkeiten vor. Eine geringfügige Fläche des Baulandes ist wohl irrtümlich als Naturschutzfläche ausgewiesen worden. Dieser eher redaktionelle Fehler muss korrigiert werden.

Um der Firma berechtigte oder unberechtigte Zukunftssorgen zu nehmen, haben sich ja CDU und SPD in ihrem Kompromissvorschlag geeinigt, auch benachbarte Flächen außerhalb des Firmengrundstücks als Naturschutzgebiet zu streichen.

Die SPD legt großen Wert darauf, dass den Betrieben unbürokratisch geholfen wird, besonders wenn sie investieren bzw. erweitern wollen; denn es geht auch um Arbeitsplätze.

Tiraden des Bürgemeister und seiner CDU gegen die Landesregierung und sachfremde Übertreibungen bringen uns bei dem Thema nicht weiter. Statt wahlkampfbedingter permanenter Öffentlichkeitsarbeit sollte Verwaltungschef Larue ein Fachgespräch mit der Bezirksregierung Köln organisieren, aus deren Feder die Naturschutzverordnung ja stammt.

Daran teilnehmen könnten: der zuständige Hauptdezernent der Bezirksregierung mit Kollegen, der Bürgermeister mit städtischen Experten, einige Industrievertreter, z.B. der Firmen T.J. Heimbach, Isola, Kanzan und Schoellershammer, Naturschutzverbände und Vertreter der Fraktionen.
Gut vorbereitet sind dann Abgrenzungen der Naturschutzgebiete, Möglichkeiten und Konsequenzen zu erörtern.

Ziel sollte eine einvernehmliche Lösung sein, mit der die Betriebe leben können und ökologische Aspekte berücksichtigt werden.

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