Wo fängt Behindertenfreundlichkeit an, wo hört sie auf? In der Stadt Düren hört sie eindeutig am Wahltag auf!
Nach den jüngsten Informationen der Stadtverwaltung sind die 56 Wahllokale in Düren noch nicht einmal zur Hälfte barrierefrei.
Angesichts der neuesten Gesetzeslage ist dies für die SPD in Düren ein erschreckender Zustand. Denn bereits im Jahr 2002 hat die Bundesgesetzgebung das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verabschiedet. Dieses Artikelgesetz beinhaltet u.a. genaue Vorschriften bzgl. der Barrierefreiheit und Zugänglichkeit von Wahllokalen für Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkung. Und auch das Land NRW hat sich am 01. Januar 2004 diesen neuen Regelungen angeschlossen.
Nun legt die Stadtverwaltung eine Auflistung der städtischen Wahllokale vor. Daraus ist erkennbar, dass lediglich 25 Wahllokale barrierefrei sind. Ausschließlich diese 25 Wahllokale können von Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkung, z.B. Rollstuhlfahren, weitesgehend ohne fremde Hilfe z.B. über Rampen erreicht werden. Für die übrigen 31 Wahllokale gilt dies nicht!
Den Betroffenen bleibt nach Auskunft der Stadtverwaltung i.d.R. nur die Möglichkeit, Briefwahl zu tätigen. Bekanntlich ist dies jedoch nicht jedermanns Sache. Somit grenzt es schon an eine Ausgrenzung von Wählern – in diesem Fall die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkung.
Bei der Mitte Juni anstehenden Europawahl können die Betroffenen zwar auch einen Wahlschein beantragen und damit ein barrierefreies Wahllokal aufsuchen, um dort an der Urne zu wählen. Doch, dies muss der Betroffene a) erst einmal frühzeitig wissen und b) muss er auch generell in der Lage sein, z.B. in einen Nachbarort zu fahren um dort zu wählen.
Bei der Kommunalwahl Ende September ist die vorgenannte Variante jedoch auf Grund unterschiedlicher Wahlbestimmungen nicht möglich.
Nach Ansicht der Dürener SPD hat sich die Stadtverwaltung Düren – allen voran Bürgermeister Larue – eindeutig nicht ausreichende Mühe gegeben, für alle städtischen 56 Wahllokale eine Barrierefreiheit (z.B. durch Wechsel der Räumlichkeiten) zu gewährleisten.
Trotz des Hinweises aus dem Behindertenbeirat nach der letzten Bundestagswahl im Jahre 2002 hat man in Düren nichts unternommen. Seinerzeit wurde von einigen Vertretern auf die anstehenden gesetzlichen Änderungen hingewiesen. Somit hätte die Stadtverwaltung ausreichend Zeit für Veränderungen gehabt.
Die Dürener SPD fordert aus diesem Grunde die Verwaltungsspitze auf, für die Kommunalwahl am 26.09.2004 dafür zu sorgen, dass alle städtischen Wahllokale barrierefrei sind. Somit kann sich die Stadt voll und ganz "behindertenfreundlich" nennen!