SPD Fraktion fordert Nachbesserung der Satzung

3. Februar 2004 von Cem Timirci 

Die SPD Fraktion im Rat der Stadt Düren ist grundsätzlich für die Gründung des Eigenbetriebes "Musik- und Veranstaltungsmanagement Düren". Der entsprechende Grundsatzbeschluss wurde seinerzeit mit den Stimmen der SPD verabschiedet.

Seitens der Verwaltung wurde nun zur Umsetzung der Gründung eine Betriebssatzung vorgelegt, welche in folgenden Punkten gravierende Mängel aufweist:

1. Die Satzung beinhaltet keine genaue Definition bzgl. des unbedingt erforderlich Stammkapitals. Die Eigenbetriebsverordnung des Landes NRW (EigVO NW) besagt ganz eindeutig, dass die Satzung ein angemessenes Stammkapital beinhalten muss. Zur Darstellung des Stammkapitals kann entweder ein präziser Betrag als Geldwert oder die Benennung eines Wertes des eingebrachten Sachvermögens als Sachwert angegeben werden. Die vorgelegte Satzung spiegelt durch die Aussage "mindestens 25.000 EUR als Sachwert" weder das eine, noch das andere wieder.

Die SPD Fraktion fordert die Verwaltung daher auf, eine detaillierte Vermögensübersicht aufzustellen, deren Endwert dann den Sachwert ergibt und als Grundlage der Bezeichnung des Stammkapitals in der zu beschließenden Satzung dient. Auch wenn der Bürgermeister nun zugesagt hat, das Wort „mindestens“ aus der Stammkapital-Definition zu entfernen, reicht dies nicht aus.
Vor nicht allzulanger Zeit wurden z.B. neue Stühle im Haus der Stadt angeschafft, deren Wert ja einfach zu ermitteln wäre. Daher dürfte eine Aufstellung der Vermögenswerte für die Verwaltung kein unlösbares Projekt sein.

2. Lt. Eigenbetriebsverordnung ist für den Beschluss über eine Betriebssatzung unbedingt eine Eröffnungsbilanz und ein Wirtschaftsplan erforderlich.

Die SPD fordert daher von der Verwaltung vor Beschluss der Satzung im Rat die Einbringung einer Eröffnungsbilanz und eines Wirtschaftsplanes ein. Im übrigen hat auf diese fehlenden Unterlagen auch schon der Kämmerer Johannes Geismann handschriftlich in der Vorlage hingewiesen. Diese Anmerkung wurde jedoch im HFA seitens der Mehrheitsfraktion schlichtweg ignoriert.

Der Rat der Stadt Düren kann somit nur dann die Satzung beschließen, wenn das lt. Eigenbetriebsverordnung angemessene Stammkapital präzise bezeichnet ist. Werden dem Rat diese Informationen bei Beschluss über die Satzung nicht vorgelegt, kann und darf er dies nicht beschließen. Ein Beschluss wäre rechtswidrig und müsste demnach vom Bürgermeister beanstandet werden.

3. Der neue Eigenbetrieb soll ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen. Hierzu bedarf es einer Beantragung, für deren Grundlage ebenfalls die Vermögenswerte angegeben werden müssen. Daher ist die Verwaltung auf jeden Fall gefordert, diese aufzustellen.

Die SPD Fraktion fragt sich, warum diese "Hausaufgaben" nicht schon vor der Satzungserstellung gemacht wurden? Ist u.U. die Beantragung der Gemeinnützigkeit noch nicht beantragt? Hätte man die Vermögenswerte zur Ermittlung des Stammkapitals bereits aufgestellt, hätte man sich viel Arbeit im Nachhinein erspart und es hätte von vornherein eine gütliche Einigung gegeben.

Die vorgenannten Punkte dokumentieren, warum die SPD Fraktion den Beschluss der Satzung im Haupt- und Finanzausschuss ablehnen musste. So, wie die Mehrheitsfraktion nebst Bürgermeister nun beschlossen hat, sind Verfahrensfehler bei der Einbringung der Satzung nicht ausgemerzt worden. Sollte die Satzung auch im Rat nicht anders lautend zur Entscheidung anstehen, wird die SPD Fraktion erneut gegen diese Satzung stimmen. Wird die Mehrheitsfraktion und der Bürgermeister erneut zustimmen, manövrieren sie die Stadt Düren und den neuen Eigenbetrieb in eine Rechtsunsicherheit.

Die SPD Fraktion erklärt ferner, dass sie bereits im letzten HFA für die Einsetzung der Herren Esser und Lange als Werkleiter gestimmt hat. Hätte die SPD etwas gegen diese beiden Personen in diesen Positionen, hätte sie so nicht abgestimmt. Dies dokumentiert unmißverständlich, dass in keinster Weise Personen und deren Aufgabengebiete – weder heutige noch zukünftige – kritisiert bzw. deren Qualifikation angezweifelt wird.

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